Wertgesetz

Das Wertgesetz ist laut der marxistischen Wirtschaftstheorie das Gesetz, das die Produzenten in einer „warenproduzierenden Gesellschaft“[1], die zwar privat arbeiten, aber durch Arbeitsteilung und Warentausch voneinander abhängig sind, koordiniert. Ein solches Gesetz ist notwendig, da Marktwirtschaften keinem gesamtwirtschaftlichen Plan folgen.[1]

Dieses Wertgesetz wirkt, „ohne den Beteiligten zum Bewusstsein zu kommen“, „nach Art eines Naturgesetzes“.[2] Ähnlich wie ein Naturgesetz muss auch das Wertgesetz durch wissenschaftliche Untersuchungen – Wirtschaftswissenschaft – erschlossen werden. Die tatsächlich zu beobachtenden Marktpreise weichen in der Regel von ihrem theoretisch zu erwartenden Wert ab. Der Konkurrenzkampf, der auch zum Untergang einzelner Produzenten führen kann, bewirkt, dass die Marktpreise zu ihren theoretisch zu erwartenden Werten, die auch als Gleichgewichtswerte[3] bezeichnet werden, tendieren, um diese Werte „gravitieren“.[4]

Auch in der „bürgerlichen“ Wirtschaftstheorie folgt die Koordinierung der Wirtschaftssubjekte bestimmten ökonomischen Gesetzmäßigkeiten (vgl. etwa die unsichtbare Hand von Adam Smith). Die bürgerliche Wirtschaftstheorie bewertet diese Gesetzmäßigkeiten aber anders als Marx, der sie kritisch bewertet. Außerdem kommt sie zu anderen Gesetzen als Marx, der das Wertgesetz gemäß der Arbeitswertlehre erklärt.

  1. a b Busch 1974, S. 13ff.
  2. Friedrich Engels: Ergänzung und Nachtrag zum III. Buche des „Kapital“. In: Karl Marx: Das Kapital. Dritter Band. In: MEW, Band 25, S. 908 ff.
  3. Karl Marx: Das Kapital, Band III. In: Marx/Engels, Werke, Band 25. Berlin 1964, S. 197
  4. Friedrich Engels, MEW, Band 25, S. 909

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